Viele Eltern erleben eine ähnliche Situation: Ein Kind ist intelligent, interessiert und neugierig, dennoch wird der Schulalltag zunehmend schwierig. Hausaufgaben dauern ungewöhnlich lange, Konzentration fällt schwer, Konflikte rund ums Lernen nehmen zu und das Selbstvertrauen sinkt. Hinter solchen Schwierigkeiten kann unter anderem eine Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätsstörung (ADHS) stehen.
ADHS gehört zu den am besten untersuchten Entwicklungsstörungen im Kindes- und Jugendalter. Studien zeigen, dass etwa fünf Prozent aller Kinder betroffen sind. Neben Konzentrationsproblemen können Impulsivität, emotionale Belastung und Schwierigkeiten in der Selbstorganisation auftreten. Gerade im schulischen Kontext führt dies häufig zu erheblichem Stress – sowohl für Kinder als auch für ihre Familien.
Weniger bekannt ist jedoch, dass es in Deutschland eine Reihe von staatlichen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten gibt, die Familien entlasten können. Dazu gehören sozialrechtliche Hilfen, schulische Unterstützungsmaßnahmen und teilweise auch finanzielle Leistungen.
Lernschwierigkeiten bei ADHS sind häufig nicht nur ein schulisches Problem. Sie können zu erheblicher emotionaler Belastung führen. Das Sozialrecht erkennt diese Situation an und stellt verschiedene Unterstützungsformen bereit.
ADHS betrifft vor allem Funktionen der sogenannten exekutiven Kontrolle. Dazu gehören Aufmerksamkeit, Selbststeuerung, Arbeitsgedächtnis und Planung. Der amerikanische Psychologe Russell Barkley beschreibt ADHS daher weniger als reines Aufmerksamkeitsproblem, sondern als Störung der Selbstregulation.
Im Schulalltag zeigt sich das häufig dadurch, dass Kinder Schwierigkeiten haben, Aufgaben zu beginnen, länger konzentriert zu bleiben oder Arbeitsabläufe zu strukturieren. Wiederholte Misserfolgserfahrungen können langfristig zu Schulangst, Vermeidungsverhalten oder sinkender Motivation führen.
Eine der wichtigsten Unterstützungsformen für Familien ist die sogenannte Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII. Sie kann greifen, wenn eine seelische Belastung vorliegt oder zu erwarten ist, die die gesellschaftliche Teilhabe eines Kindes beeinträchtigt.
Bei ADHS ist dies besonders dann relevant, wenn schulische Schwierigkeiten zu erheblichen emotionalen Belastungen führen. In solchen Fällen können Jugendämter beispielsweise lerntherapeutische Unterstützung, Schulbegleitung oder andere Maßnahmen finanzieren.
Eine weitere Unterstützung ist das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket. Familien mit bestimmten Sozialleistungen können darüber Lernförderung beantragen, wenn schulische Ziele gefährdet sind.
In vielen Fällen können dadurch zusätzliche Förderstunden finanziert werden. Wichtig ist eine Bestätigung der Schule, dass der Förderbedarf besteht.
Weniger bekannt ist, dass in bestimmten Situationen auch ein Pflegegrad bei ADHS möglich sein kann. Entscheidend ist dabei der Unterstützungsbedarf im Alltag, etwa bei Selbstorganisation, emotionaler Stabilität oder Strukturierung von Aufgaben.
Wenn ein Pflegegrad anerkannt wird, kann dies zu Pflegegeld oder zusätzlichen Unterstützungsleistungen führen.
Lerntherapeutische oder psychologische Maßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich berücksichtigt werden. Voraussetzung ist meist eine medizinische oder therapeutische Indikation.
Neben staatlichen Leistungen existieren weitere Unterstützungsformen. Dazu gehören schulische Fördermaßnahmen, Beratungsstellen, teilweise auch Stiftungen oder kommunale Programme.
ADHS kann den Schulalltag für Kinder und Familien erheblich erschweren. Gleichzeitig existieren verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten. Viele dieser Hilfen sind jedoch wenig bekannt.
Eine frühzeitige fachliche Einschätzung kann helfen, die Situation besser zu verstehen und passende Unterstützungswege zu finden.
Eine kurze lerntherapeutische Einschätzung kann helfen, Fördermöglichkeiten und nächste Schritte einzuordnen.
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